Risiken bei Garagen als Anbau an Immobilien
25 12 2008Bei Garagen kann es zu Problemen kommen, da hier keine genügende Luftzirkulation stattfindet.
Luftzirkulation ist aber sehr wichtig, wenn man bedenkt, dass viele Garagen als direkter Anbau an Immobilien vorgenommen werden. Verfügt die Garage, die ja als Unterstellmöglichkeit für die Kraftfahrzeuge und andere Gegenstände dienen soll, nicht über eine ausreichende Luftzirkulation, kann die Feuchtigkeit nicht richtig entweichen und es kann zu Schäden an den Immobilien kommen. Diese Schäden können gleichermaßen die befürchtete Schimmelbildung an den Außenwänden der Immobilien beinhalten. Dies gilt es aber unbedingt zu vermeiden, denn ist erst einmal ein Schimmelbefall an den Immobilien festgestellt worden, so ist dieser nur mit viel Arbeit, aber vor allem mit einem hohen finanziellen Aufwand zu beseitigen. Die Garagen bieten aber nicht nur für die Immobilen an sich ein Problem, sondern genauso für die untergestellten Fahrzeuge, denn hier kann es bei nicht ausreichender Luftzirkulation zu Roststellen am Wagen kommen. Noch mehr Informationen zu Immobilien gibt es unter www.loose-immobilien.com.
Diese Probleme, und dies muss hier deutlich hervorgehoben werden, kommen in den meisten Fällen nur an den sogenannten Einzelgaragen vor, welche direkt an die Immobilien angebaut worden sind. Bei großen Immobilien werden sich die Bauherren deshalb auch immer für die Großraumgaragen entscheiden, die meistens über mehrere Ebenen angelegt worden sind. Hier entsteht genügend Luftzirkulation und die Immobilien nehmen in der Regel gar keinen Schaden durch die Garagen.
Der Bau von Garagen, die Ausführung und ebenfalls der Betrieb der Garagen an Immobilien unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland ganz klaren Vorgaben. Diese sind in der Garagenverordnung des Landes nachzulesen. Man sollte sich wirklich vorher über die Verordnung über den Bau von Garagen an Immobilien unbedingt informiert haben, so kann man vielen Problemen aus dem Wege gehen. Es sollte auch immer bei Garagen für Immobilien darauf geachtet werden, dass sie direkt ins Freie führende Öffnungen besitzen. Zu achten ist hierbei auf die Größe der Öffnungen, die mindestens einem Drittel der Gesamtaußenwandfläche entsprechen muss, aber gleichfalls diese Richtlinien sind in den Garagenverordnungen nachzuschlagen. Weitere Infos zu Garagen unter exincom.com.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de




