KFZ-Kennzeichen schützt
27 07 2008Sowohl Krankenfahrstühle, als auch Mofas und Kleinkrafträder sind Straßenteilnehmer, wie ein Autofahrer. Selbstredend wird auch hier ein Versicherungsschutz nötig. Doch hat sich der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge so genannte Versicherungskennzeichen ausgedacht. Das bedeutet, dass im KFZ-Kennzeichen die Autoversicherung enthalten ist. Diese KFZ-Kennzeichen behalten ihre Gültigkeit für ein Jahr. Das Versicherungsjahr beginnt im März eines Jahres. Unterschieden werden die KFZ-Kennzeichen in ihrer Gültigkeit darin, dass alljährlich die Farben dieser Kennzeichen wechseln. In grün, blau oder schwarz werden die KFZ-Kennzeichen dem Fahrzeughalter übergeben.
Wo erhält man diese Kennzeichen? Bei Banken oder Versicherungen kann man dieses Kennzeichen erwerben – mit seinem Kauf ist gleich die Autoversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass man zur Bank oder zur Versicherung hingeht, dieses Schild erwirbt und ein Jahr lang keine Versicherungsprämien oder ähnliches mehr zahlen muss, weil mit dem Kauf des Schildes bereits alles inklusive der Autoversicherung abgeschlossen wurde. Man sollte hier den Schritt der Legalität gehen, denn alljährlich gibt es Helden auf den Straßen, die meinen, sie könnten sparen, indem sie das Schild verwenden, welches vor drei Jahren gültig war – also dieselbe Farbe hat, wie das Schild aus diesem Jahr. Weit gefehlt! Mit sechs Punkten wird so ein Falschfahrer bestraft. Und hundert Euro für ein Jahr – das ist nun wirklich nicht zu viel! Wer diese hundert Euro nicht übrig hat, sollte das Fahrzeug unbedingt stehen lassen, weil man ohne Versicherungsschutz fährt. Dass kein Versicherer umsonst versichert, ist verständlich. Und letztendlich hat eindeutig der Fahrzeughalter das Nachsehen, wenn man ohne gültiges KFZ-Kennzeichen – und damit ohne gültige Autoversicherung – unterwegs ist.
Written by Sandra Reinfeld omsr



