Stromsteuererstattung: Gut für den Geldbeutel
13 01 2010Derzeit gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Stromsteuererstattung, denn unter bestimmten Bedingungen sind Ermäßigungen und sogar komplette Befreiung von der Stromsteuer möglich. Am häufigsten findet derzeit die Stromsteuererstattung im Zuge des Spitzenausgleichs statt. Es gibt für Unternehmen, insbesondere für solche des sog. produzierenden Gewerbes, verschiedene Möglichkeiten zur Stromsteuerersparnis, die über eine Stromsteuererstattung realisiert werden. Steuerentlastungen dienen dem Zweck, die Betriebe auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähiger zu machen. Viele Länder haben deutlich niedrigere Steuersätze, so dass es sich bei einer Stromsteuererstattung um ein wertvolles Instrument handelt, Firmen konkurrenzfähiger zu machen. Die Preisgestaltung wird dadurch gerade angesichts der Wirtschaftskrise und der zunehmenden Globalisierung sicher positiv beeinflusst. Der Spitzenausgleich der Stromsteuer geht vom tatsächlichen Verbrauch sowie der hierfür gezahlten Steuer aus, woraus sich die Stromsteuererstattung errechnen lässt. Beantragt werden muss die Stromsteuererstattung bei dem jeweils zuständigen Hauptzollamt, denn es handelt sich hierbei um eine sog. Verbrauchssteuer, die in deren Verantwortungsbereich fällt. Von Vorteil ist eine Stromsteuererstattung besonders für energieintensive Unternehmen. Darüber hinaus muss ein gewisser Sockelbetrag überschritten werden, um die Stromsteuererstattung beantragen zu können. Grundsätzlich ist diese Stromsteuererstattung ein wertvolles Mittel, Firmen mit ihren Produkten marktfähiger zu machen. Welche Firmen einen Anspruch auf Stromsteuererstattung haben, ergibt sich aus eine entsprechenden Klassifizierung des Statistischen Bundesamtes, in der die Details umfassend dargelegt sind. Ein wichtiger Nebeneffekt der Gesetze zur Stromsteuererstattung aufgrund des Spitzenausgleichs ist die Auswirkung auf die Lohnnebenkosten, denn der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wird hierbei abgesenkt. Allerdings bekommen die Unternehmen nicht 100 % der Stromsteuer zurückerstattet, sondern nur 95 %. Diese verringerte Stromsteuererstattung lässt einen kleinen zumutbaren Eigenanteil zu, den die Firmen selbst aufbringen müssen. Trotzdem wurde mit der Möglichkeit zur Stromsteuererstattung ein wirksames Instrument geschaffen, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes international besser aufzustellen und eine günstigere Preisgestaltung zu erlauben. Insbesondere in Zeiten der Globalisierung ist der internationale Wettbewerb von extrem starker Konkurrenz geprägt und die Firmen benötigen derartige Hilfestellung.




