Zeitarbeit: Tarif regelt Bezahlung
13 01 2010Die Löhne, die in einem Anstellungsverhältnis mit einem Zeitarbeitsunternehmen gezahlt werden, gliedern sich in unterschiedliche Gruppen, die nach Tarifverträgen geregelt sind. Die Flächentarifverträge in der Zeitarbeitsbranche beinhalten neun Entgeltgruppen. Diese richten sich nach den verschiedenen Tätigkeiten und der Qualifikation der Angestellten in den Zeitarbeitsunternehmen.
Wer verdient nach welchem Tarif?
Die Entgeltgruppen 1 und 2 sind die untersten Lohngruppen. Sie werden dem Niedriglohnsektor zugeordnet. Diese Tarife erhält man für Hilfstätigkeiten, die keine besondere Ausbildung erfordern. Der nächsthöhere Tarif ist in der mittleren Lohngruppe angesiedelt. Hier sind eine Berufsausbildung und Berufserfahrung Voraussetzungen für die Tätigkeit. In den höheren Entgeltgruppen ist eine Meister- oder Technikerausbildung erforderlich und die höchsten Tarifgruppen setzen ein Studium und mehrjährige Berufserfahrung voraus. Zeitarbeit Tarif ist also geregelt und erstreckt sich über alle Berufs- und Lohngruppen. Entgegen dem weit verbreiteten Vorurteil findet sie nicht nur im Niedriglohnsektor statt. Allerdings können in einzelnen Entgelttarifverträgen für die Dauer der Probezeit niedrigere Löhne bezahlt werden. Der endgültige Stundenlohn richtet sich nach dem betreffenden Tarifvertrag, der Lohngruppe und dem Einsatzort des Arbeitnehmers. In der Lohngruppe 1 werden nach dem BZA/DGB Tarifvertrag in den alten Bundesländern zum Beispiel 7,38 Mindestlohn bezahlt.
Abgesehen von einigen Cents und verschiedenen Bezeichnungen der Lohngruppen und Abstufungen ähneln sich aber alle in Deutschland gültigen Tarifverträge sehr. Die dort festgesetzten Mindestlöhne verhindern Billigarbeit für Arbeitsnehmer aus anderen europäischen Ländern. Ein Zeitarbeitsunternehmen muss entweder nach Tarif oder nach der so genannten Gleichstellungsregelung bezahlen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer der nur auf Zeit in ein Unternehmen entliehen wird den selben Lohn bekommen müsste wie die anderen dort beschäftigten Arbeitnehmer. Dies gilt aber wie gesagt nur, wenn kein Tarifvertrag greift. In Folge dieser Gleichstellungsregelung wurden die geregelten Tarife für die Arbeitgeber erst interessant, denn nach dem Gleichstellungsverfahren müssten sie häufig mehr bezahlen.
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